Bekanntmachungen

Teilnehmergemeinschaft Eußenhausen 5

Bekanntmachung

Der Vorsitzende des Vorstandes
Flurneuordnung Eußenhausen 5
Stadt Mellrichstadt, Landkreis Rhön-Grabfeld
Gz. A2-TG 7522

Bekanntmachung

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat in seiner öffentlichen Sitzung
vom 08.04.2024 Beschlüsse gefasst und Feststellungen getroffen über:

1. Erläuterungen zur Teilnehmergemeinschaft, Aufgabenverteilung
im Vorstand, Sachverständige für die Wertermittlung,
Entschädigung der Vorstandsmitglieder
1.1. Erläuterungen und Bestimmungen zu §§ 16 - 26 Flurbereinigungsgesetz
-FiurbG-, Art. 2 und 4 AGFiurbG sowie zu den Vollzugsbestimmungen
1.2. Bestellung des "Örtlich Beauftragten des Vorsitzenden des Vorstands"
1.3. Bestellung des Wegebaumeisters
1.4. Bestellung des Pflanzmeisters
1.5. Sitzungen des Vorstands
1.6. Entschädigung der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder
2. Kassen- · und Rechnungswesen, Vorschüsse (später Beiträge),
Verrechnungssätze für Eigenleistungen der Teilnehmer (Arbeitsleistungen)
2.1 . Verband für Ländliche Entwicklung Unterfranken - VLE -
2.2. Darlehensaufnahme
2.3. Bestimmungen und Festsetzungen über Vorschüsse (später
Beiträge) nach § 19 FlurbG
2.4. Bestimmungen über Leistungen der Teilnehmer (Arbeitsleistungen)
2.5. Bestellung der Kassenprüfer
3. Datenschutz
4. Sonstiges
4.1. Meldung von Haftpflichtschadensfällen und Arbeitsunfällen
4.2. Schutz der neu gebauten Wege
4.3. Schutz von Bodendenkmälern
4.4. Schutz der vorhandenen Grünbestände
4.5. Landzwischenerwerb
4.6. Öffentliche Zustellung an Beteiligte mit unbekanntem Aufenthalt
4.7. Hinterlegung der Beschlussniederschriften
4.8. Bekanntmachungen
4.9. Bekanntmachung dieser Niederschrift

Eine Kopie der Niederschrift, die Datenschutzgeschäftsordnung des Amtes
für Ländliche Entwicklung Unterfranken und die Satzung des Verbandes für
Ländliche Entwicklung Unterfranken - VLE - liegen zur Einsichtnahme für
die Beteiligten aus:

vom 04.06.2024 mit 28.06.2024 in der
Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt
Hauptstraße 4
97638 Mellrichstadt

Nach diesem Zeitpunkt können o. a. Unterlagen beim Örtlich Beauftragten,
Herrn Otto Hoch, eingesehen werden.

Würzburg, 12.04.2024
Frank Stöhling
Vorsitzender

Bekanntmachung

Grundsteuer

Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbetrag) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (Bundesgesetzblatt I S. 965) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.

Gesamte Bekanntmachung hier lesen

Friedhöfe der Stadt Mellrichstadt

Hier finden Sie die neue Friedhofssatzung und die neue Friedhofsgebührensatzung der Friedhöfe der Stadt Mellrichstadt.

 

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