Kommunales Förderprogramm der Stadt Mellrichstadt im Rahmen der Bund-Länder-Städtebauförderung
Der Stadtrat der Stadt Mellrichstadt hat mit Beschluss vom 10.06.1999 ein kommunales Förderprogramm für den Altstadtbereich mit seinem umgebenden Grüngürtel beschlossen.
Dieses Förderprogramm wird im Rahmen des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammes angewandt.
Fördergebiet ist der der Gestaltungssatzung zugrundeliegende räumliche Geltungsbereich für die Gestaltungssatzung mit der Altstadt und dem sie umgebenden Grüngürtel.
Zweck der Förderung ist der Erhalt der Gestalt der Stadt in ihrer unverwechselbaren Eigenart und Eigentümlichkeit und die Bewahrung des historischen Baugefüges einschließlich des sie umgebenden Grüngürtels.
Durch geeignete Erhaltungs-, Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahme soll die städtebauliche Entwicklung der Altstadt mit dem sie umgebenden Grüngürtel unter Berücksichtigung des typischen Ortsbildes und denkmalpflegerischer Gesichtspunkte unterstützt werden.
Im Rahmen des kommunalen Förderprogramms können in erster Linie ausschließlich Maßnahmen am äußeren Erscheinungsbild des Grundstücks gefördert werden. Die förderfähigen Maßnahmen können Sie den Förderrichtlinien entnehmen. Förderfähig sind nur die Kosten für Maßnahmen, die in Einklang mit der Gestaltungssatzung der Stadt Mellrichstadt stehen. Bei Abweichungen von der Gestaltungssatzung ist eine Förderung nicht möglich. Gefördert werden 30 % der förderfähigen Kosten, der Zuschuss beläuft sich jedoch bis auf maximal 20.000,00 € pro Grundstück bzw. wirtschaftliche Einheit.
Die Förderung ist durch den/die Eigentümer/Eigentümergemeinschaft schriftlich bei der Stadt Mellrichstadt zu beantragen.
Bei Gewerkkosten bis zu 5.000,00 € sind zwei Angebote, über 5.000,00 € drei Angebot vorzulegen, aus denen die geplanten Leistungen vergleichbar und eindeutig hervorgehen. Neben dem Antragsformular zur Beantragung der Förderung und dem Formblatt zur Bestätigung und Versicherung, sind dem Antrag noch eine allgemeine Beschreibung des Vorhabens und eine Kostenaufstellung beizulegen.
Mit den Arbeiten darf erst nach schriftlicher Zustimmung durch die Stadt Mellrichstadt begonnen werden!
Bitte beachten Sie, dass vorab bei jeder Baumaßnahme am Erscheinungsbild des Gebäudes oder des Grundstücks ein Antrag nach Art. 6 des Bayerischen Denkmalschutzgesetztes zu stellen ist. Die Festsetzungen der Gestaltungssatzung der Stadt Mellrichstadt sind zu beachten. Hierbei verweisen wir auch auf das von der Stadtmauer umgrenzte „Ensemble Altstadt Mellrichstadt“ und die in der Denkmalschutzliste aufgeführten Einzelbaudenkmäler.